Alle Anträge auf Zuschüsse der Stadt Wunstorf müssen an den Stadtjugendring Wunstorf gerichtet werden:
Für den Zugang der Anträge gilt eine Ausschlußfrist bis zum 31.03. eines jeden Jahres.
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Für den Zugang der Anträge gilt eine Ausschlußfrist bis zum 31.03. eines jeden Jahres.